A. Worum geht es?
Steuereinnahmen sind die Hauptfinanzierungsquelle des staatlichen Haushalts. Das Steuerrecht ist deshalb regelmäßiger Gegenstand politischer Debatten und entwickelt sich dynamisch fort. Aufgrund seiner Querbezüge zum Zivil-, Bilanz- und Gesellschaftsrecht ist es ein äußerst vielschichtiges Rechtsgebiet. Kenntnisse im Steuerrecht eröffnen vielfältige Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten in Justiz, (Finanz-) Verwaltung, Wirtschaft und freien Berufen, so z. B. als Finanzrichter, Finanz- oder Ministerialbeamter sowie als Fachanwalt und Steuerberater.
Der „Schwerpunktbereich Steuerrecht“ soll Grundkenntnisse im Steuerrecht − einschließlich seiner internationalen Bezüge − sowie die Fähigkeit zur Berücksichtigung ökonomischer Aspekte bei der Rechtsanwendung vermitteln. Es wird von den Studierenden kein Expertenwissen erwartet, sondern Wert auf die Darstellung der grundlegenden Zusammenhänge des Steuerrechts mit dem Zivil-, Bilanz- und Gesellschaftsrecht gelegt.
Der Schwerpunktbereich im Steuerrecht richtet sich an wirtschaftsrechtlich interessierte Studierende. Es werden keine steuerrechtlichen Vorkenntnisse vorausgesetzt.
Zur Erfüllung der vorgeschriebenen 12 SWS ist die Teilnahme an sechs Pflichtveranstaltungen obligatorisch. Es besteht außerdem die Möglichkeit zur Teilnahme an weiteren steuerrechtlichen Vorlesungen an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg und dem Standort Nürnberg.
B. Was wird angeboten?
Die einzelnen Lehrveranstaltungen werden als wöchentliche Vorlesung bzw. als Blockveranstaltung durchgeführt.
I. Pflichtbereich
Im Einzelnen sind folgende Veranstaltungen zu besuchen:
Bilanzrecht (2 SWS)
Die Veranstaltung zum Bilanzrecht vermittelt die Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB und internationalen Rechnungslegungsstandards in ihren Bezügen zum Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Einführung in das Steuerrecht (2 SWS)
Im Rahmen der Vorlesung Einführung in das Steuerrecht werden insbesondere die verfassungs-, verwaltungs- und europarechtlichen Querbezüge dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beziehung zum Zivilrecht, weil das Steuerrecht zwar als Eingriffsrecht zum Öffentlichen Recht gehört, es aber in der Praxis von zivilrechtlich vorgeprägten Lebenssachverhalten ausgeht.
Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)
In der Vorlesung Unternehmenssteuerrecht werden ausgehend von der Unterscheidung zwischen Personengesellschaft und Körperschaft die Prinzipien des Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrechts dargestellt. Dabei werden die Querbezüge zum Gesellschaftsrecht besonders betont.
GmbH-Recht (2 SWS)
Gegenstand der Vorlesung sind die Grundzüge des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung einschließlich ihrer wichtigsten Sonder- und Unterformen (namentlich der UG). Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf der Gründung der Gesellschaft, ihrer Organisations- und Kapitalverfassung sowie auf dem gesellschaftsrechtlichen Haftungsregime.
Wirtschaftsstrafrecht (2 SWS)
In der Vorlesung werden Straftaten im Bereich des Wirtschaftslebens (insbesondere solche in, gegen oder aus Unternehmen heraus) behandelt. Aus dem in der Praxis weiten Feld des Wirtschaftsstrafrechts liegt ein klarer Schwerpunkt auf den wirtschaftsrechtlichen Tatbeständen des Strafgesetzbuches (Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten) und den allgemeinen Lehren, sodass enge Bezüge zum Pflichtstoffbereich bestehen.
Internationales Steuerrecht (2 SWS)
Das internationale Steuerrecht behandelt grenzüberschreitende Steuersachverhalte, insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der jeweiligen nationalen Steuergesetze. Eine eigene Kodifizierung des internationalen Steuerrechts existiert nicht. Vielmehr wird auf die entsprechenden Normen in den einschlägigen Gesetzen verwiesen. Im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen sind hierfür auch völkerrechtliche Verträge bzw. Abkommen bestimmend. Insbesondere aufgrund des freien Kapitalverkehrs innerhalb der Europäischen Union sind internationale Bezüge für die Praxis essentiell.
Seminar
Studierende müssen zusätzlich an dem „Seminar zum Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht“ teilnehmen, in dessen Rahmen die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird. Das Seminar wird jeweils im Wintersemester angeboten. Es kann frei gewählt werden, ob die Seminararbeit im Bilanz- oder im Unternehmenssteuerrecht angefertigt wird.
II. Ergänzungsveranstaltungen
Bei Interesse an ergänzenden steuerrechtlichen Vorlesungen besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an den Veranstaltungen von Prof. Dr. Fischer an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg und von Prof. Dr. Ismer in Nürnberg.
Auf die Möglichkeit zur (einschreibungspflichtigen!) Teilnahme an den Zusatzstudien BWL wird hingewiesen!
C. Wer prüft?
Sprecher: Prof. Dr. Michael Fischer, Lehrstuhl für Steuerrecht
Regelmäßige Prüfer/innen: Prof. Dr. Michael Fischer, Lehrstuhl für Steuerrecht
D. Weitere häufig gestellte Fragen
Im gewählten Schwerpunktbereich müssen die Studierenden ein Seminar absolvieren, im Rahmen dessen die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird. Dabei müssen die Studierenden über ihre Arbeit auch ein Referat halten und sich einer anschließenden Diskussion stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen und beginnt mit der Ausgabe des Themas durch den Seminarleiter. Die Bewertung der schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit fließt zu 50 % in die Gesamtnote der Juristischen Universitätsprüfung ein.
Die andere Hälfte dieser Gesamtnote ergibt sich aus der Bewertung einer mündlichen Prüfung über den Themeninhalt des Schwerpunktbereichs.
Die hieraus gebildete Gesamtnote der juristischen Universitätsprüfung fließt zu 30 % in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung mit ein.
Andere schriftliche Leistungsnachweise im Rahmen des Schwerpunktstudiums müssen nicht erbracht werden.
Die Festlegung des Schwerpunktbereiches erfolgt dadurch, dass sich die Studierenden für ein dem gewünschten Schwerpunktbereich zugeordnetes Seminar anmelden, in dem die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird.
Die Anmeldung kann nur für ein Seminar erfolgen. Ein Wechsel des Seminars und damit des Schwerpunktbereichs ist nur vor der Ausgabe des Themas der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit und bei gleichzeitiger Anmeldung zu einem anderen Seminar zulässig und ist u. U. mit erheblichem Zeitverlust verbunden. Es ist also nicht möglich, bei einem unliebsamen Seminarthema einfach zu wechseln.
Die Seminaranmeldung und gleichzeitige Festlegung des Schwerpunktbereiches soll am Ende des vierten bzw. im fünften Fachsemester für ein Seminar im sechsten Fachsemester oder am Ende des fünften bzw. im sechsten Fachsemester für ein Seminar im siebenten Fachsemester erfolgen. Das Seminar zum Schwerpunktbereich sollte also im 6. oder 7. Fachsemester absolviert werden.
Welche Seminare angeboten werden und zu welchen Fristen Sie sich anmelden müssen, können Sie der Internetpräsenz des Fachbereichs Rechtswissenschaften entnehmen. Ein Seminar zum Steuerrecht wird seit 2017/2018 regelmäßig ab dem Wintersemester angeboten werden.
Nach Eingang der Anmeldung wird vom Prüfungsamt die Zuordnung der Studierenden zu den Schwerpunktbereichsseminaren vorgenommen. Grundsätzlich können die Studierenden mit der Berücksichtigung im gewünschten Schwerpunktbereich rechnen. Allerdings kann nicht garantiert werden, dass ein Platz im gewünschten Seminar zur Verfügung steht. Sollten einzelne Seminare überfüllt sein, wird den Bewerbern ein Platz in einem anderen Seminar des gleichen Schwerpunktbereichs angeboten.
Auf dem Anmeldeformular können Alternativvorschläge für andere Seminare desselben oder eines anderen Schwerpunktbereiches angegeben werden (im letzteren Falle ist damit allerdings ein Wechsel des Schwerpunktbereiches verbunden). Diese Angabe hat keine negative Auswirkung auf die Chance, im zuerst gewählten Seminar einen Platz zu bekommen. Die Zuteilung der Studierenden zu den jeweiligen Seminaren wird rechtzeitig durch Aushang am Schwarzen Brett im Juridicum bekanntgegeben.
Aus welchem Teilbereich des Steuerrechts die einzelnen Seminararbeitsthemen entnommen werden, wird in der Vorbesprechung mit den Studierenden besprochen. Die zu behandelnden Themen bauen immer auf den in den Vorlesungen erworbenen Kenntnissen auf.
Grundsätzlich benötigen Sie keinerlei Vorkenntnisse. Es ist jedoch zu empfehlen, zuerst die Vorlesung „Einführung in das Steuerrecht“ zu besuchen, bevor Sie vertiefende steuerrechtliche Veranstaltungen besuchen. In jedem Fall benötigen Sie aber eine Textausgabe mit aktuellen Steuertexten.
Bei Interesse an ergänzenden steuerrechtlichen Vorlesungen besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an den Veranstaltungen von Prof. Dr. Fischer an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg und von Prof. Dr. Hummel in Nürnberg.
Wer sich bereits vor Beginn der Vorlesung mit dem Steuerrecht beschäftigen möchte, dem seien folgende Lehrbücher empfohlen:
- Birk, Desens, Tappe, Steuerrecht, aktuelle Auflage und
- Fehrenbacher, Steuerrecht, aktuelle Auflage.
Selbstverständlich erhalten Sie in den einzelnen Vorlesungen ausführliche Literaturhinweise.
Der Schwerpunktbereich 3 zum Steuerrecht hat die Zielsetzung den Teilnehmern Grundkenntnisse im Steuerrecht, einschließlich seiner internationalen Bezüge, sowie die Fähigkeit zur Berücksichtigung ökonomischer Aspekte bei der Rechtsanwendung zu vermitteln. Sollten Sie sich dafür entscheiden, das Referendariat und damit die Zweite Juristische Staatsprüfung in Bayern zu absolvieren, ist dort auch das Steuerrecht prüfungsrelevanter Stoff. Ebenso sind Kenntnisse des Steuerrechts auch für das eigene Privatleben durchaus von Nutzen.
Natürlich sind Sie durch die Wahl des Schwerpunktbereichs im Hinblick auf die spätere Berufswahl keineswegs beschränkt. Im Steuerrecht selbst eröffnen sich in Justiz, (Finanz-) Verwaltung, Wirtschaft und freien Berufen vielfältige Karrieremöglichkeiten, so z.B. als Finanzrichter, Finanz- oder Ministerialbeamter sowie Rechts- bzw. Fachanwalt und Steuerberater, um nur einige zu nennen.
Darüber hinaus sind Grundkenntnisse des Steuerrechts nicht nur bei vielen Arbeitsgebern gern gesehen, sondern insbesondere im wirtschaftsrechtlichen Bereich von hoher Bedeutung!