Fragen und Antworten zum Schwerpunktbereich Steuerrecht (SPB 3):

  1. Welche Prüfungsleistungen müssen im Schwerpunktbereich erbracht werden?

Im gewählten Schwerpunktbereich müssen die Studierenden ein Seminar absolvieren, im Rahmen dessen die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird. Dabei müssen die Studierenden über ihre Arbeit auch ein Referat halten und sich einer anschließenden Diskussion stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen und beginnt mit der Ausgabe des Themas durch den Seminarleiter. Die Bewertung der schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit fließt zu 50 % in die Gesamtnote der Juristischen Universitätsprüfung ein.

Die andere Hälfte dieser Gesamtnote ergibt sich aus der Bewertung einer mündlichen Prüfung über den Themeninhalt des Schwerpunktbereichs.

Die hieraus gebildete Gesamtnote der juristischen Universitätsprüfung fließt zu 30 % in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung mit ein.

Andere schriftliche Leistungsnachweise im Rahmen des Schwerpunktstudiums müssen nicht erbracht werden.

 

  1. Was gibt es für die Anmeldung zum Seminar im Schwerpunktbereich zu beachten?

Die Festlegung des Schwerpunktbereiches erfolgt dadurch, dass sich die Studierenden für ein dem gewünschten Schwerpunktbereich zugeordnetes Seminar anmelden, in dem die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird.

Die Anmeldung kann nur für ein Seminar erfolgen. Ein Wechsel des Seminars und damit des Schwerpunktbereichs ist nur vor der Ausgabe des Themas der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit und bei gleichzeitiger Anmeldung zu einem anderen Seminar zulässig und ist u. U. mit erheblichem Zeitverlust verbunden. Es ist also nicht möglich, bei einem unliebsamen Seminarthema einfach zu wechseln.

Die Seminaranmeldung und gleichzeitige Festlegung des Schwerpunktbereiches soll am Ende des vierten bzw. im fünften Fachsemester für ein Seminar im sechsten Fachsemester oder am Ende des fünften bzw. im sechsten Fachsemester für ein Seminar im siebenten Fachsemester erfolgen. Das Seminar zum Schwerpunktbereich sollte also im 6. oder 7. Fachsemester absolviert werden.

Welche Seminare angeboten werden und zu welchen Fristen Sie sich anmelden müssen, können Sie der Internetpräsenz des Fachbereichs Rechtswissenschaften entnehmen. Ein Seminar zum Steuerrecht wird seit 2017/2018 regelmäßig ab dem Wintersemester angeboten werden.

 

  1. Wie werden die Plätze für das Seminar vergeben?

Nach Eingang der Anmeldung wird vom Prüfungsamt die Zuordnung der Studierenden zu den Schwerpunktbereichsseminaren vorgenommen. Grundsätzlich können die Studierenden mit der Berücksichtigung im gewünschten Schwerpunktbereich rechnen. Allerdings kann nicht garantiert werden, dass ein Platz im gewünschten Seminar zur Verfügung steht. Sollten einzelne Seminare überfüllt sein, wird den Bewerbern ein Platz in einem anderen Seminar des gleichen Schwerpunktbereichs angeboten.

Auf dem Anmeldeformular können Alternativvorschläge für andere Seminare desselben oder eines anderen Schwerpunktbereiches angegeben werden (im letzteren Falle ist damit allerdings ein Wechsel des Schwerpunktbereiches verbunden). Diese Angabe hat keine negative Auswirkung auf die Chance, im zuerst gewählten Seminar einen Platz zu bekommen. Die Zuteilung der Studierenden zu den jeweiligen Seminaren wird rechtzeitig durch Aushang am Schwarzen Brett im Juridicum bekanntgegeben.

 

  1. Habe ich Einfluss auf den Themenbereich der Seminararbeit?

Aus welchem Teilbereich des Steuerrechts die einzelnen Seminararbeitsthemen entnommen werden, wird in der Vorbesprechung mit den Studierenden besprochen. Die zu behandelnden Themen bauen immer auf den in den Vorlesungen erworbenen Kenntnissen auf.

 

  1. Benötige ich Vorkenntnisse zum Besuch der Schwerpunktbereichsvorlesungen?

Grundsätzlich benötigen Sie keinerlei Vorkenntnisse. Es ist jedoch zu empfehlen, zuerst die Vorlesung „Einführung in das Steuerrecht“ zu besuchen, bevor Sie vertiefende steuerrechtliche Veranstaltungen besuchen. In jedem Fall benötigen Sie aber eine Textausgabe mit aktuellen Steuertexten.

 

  1. Werden weitere steuerrechtliche Vorlesungen über den Pflichtstoff des Schwerpunktbereichs hinaus angeboten?

Bei Interesse an ergänzenden steuerrechtlichen Vorlesungen besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an den Veranstaltungen von Prof. Dr. Fischer an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg und von Prof. Dr. Ismer in Nürnberg.

 

  1. Wie kann ich mich außerhalb der Vorlesung mit dem Steuerrecht beschäftigen?

Wer sich bereits vor Beginn der Vorlesung mit dem Steuerrecht beschäftigen möchte, dem seien folgende Lehrbücher empfohlen:

Birk, Desens, Tappe, Steuerrecht, aktuelle Auflage

– Fehrenbacher, Steuerrecht, aktuelle Auflage

Selbstverständlich erhalten Sie in den einzelnen Vorlesungen ausführliche Literaturhinweise.

 

 

  1. Welche Vorteile hat der Schwerpunktbereich Steuerrecht im Hinblick auf den weiteren Verlauf der juristischen Ausbildung?

Der Schwerpunktbereich 3 zum Steuerrecht hat die Zielsetzung den Teilnehmern Grundkenntnisse im Steuerrecht, einschließlich seiner internationalen Bezüge, sowie die Fähigkeit zur Berücksichtigung ökonomischer Aspekte bei der Rechtsanwendung zu vermitteln. Sollten Sie sich dafür entscheiden, das Referendariat und damit die Zweite Juristische Staatsprüfung in Bayern zu absolvieren, ist dort auch das Steuerrecht prüfungsrelevanter Stoff. Ebenso sind Kenntnisse des Steuerrechts auch für das eigene Privatleben durchaus von Nutzen.

 

  1. Welche Berufsfelder eröffnen sich im Rahmen des Steuerrechts nach dem Studium?

Natürlich sind Sie durch die Wahl des Schwerpunktbereichs im Hinblick auf die spätere Berufswahl keineswegs beschränkt. Im Steuerrecht selbst eröffnen sich in Justiz, (Finanz-) Verwaltung, Wirtschaft und freien Berufen vielfältige Karrieremöglichkeiten, so z.B. als Finanzrichter, Finanz- oder Ministerialbeamter sowie Rechts- bzw. Fachanwalt und Steuerberater, um nur einige zu nennen.

Darüber hinaus sind Grundkenntnisse des Steuerrechts nicht nur bei vielen Arbeitsgebern gern gesehen, sondern insbesondere im wirtschaftsrechtlichen Bereich von hoher Bedeutung!