Schwerpunktbereich 3: Steuerrecht

A. Worum geht es?

Steuereinnahmen sind die Hauptfinanzierungsquelle des staatlichen Haushalts. Das Steuerrecht ist deshalb regelmäßiger Gegenstand politischer Debatten und entwickelt sich dynamisch fort. Aufgrund seiner Querbezüge zum Zivil-, Bilanz- und Gesellschaftsrecht ist es ein äußerst vielschichtiges Rechtsgebiet. Kenntnisse im Steuerrecht eröffnen vielfältige Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten in Justiz, (Finanz-) Verwaltung, Wirtschaft und freien Berufen, so z.B. als Finanzrichter, Finanz- oder Ministerialbeamter sowie als Fachanwalt und Steuerberater.

Der „Schwerpunktbereich Steuerrecht“ soll Grundkenntnisse im Steuerrecht − einschließlich seiner internationalen Bezüge − sowie die Fähigkeit zur Berücksichtigung ökonomischer Aspekte bei der Rechtsanwendung vermitteln. Es wird von den Studierenden kein Expertenwissen erwartet, sondern Wert auf die Darstellung der grundlegenden Zusammenhänge des Steuerrechts mit dem Zivil-, Bilanz- und Gesellschaftsrecht gelegt.

Der Schwerpunktbereich im Steuerrecht richtet sich an wirtschaftsrechtlich interessierte Studierende. Es werden keine steuerrechtlichen Vorkenntnisse vorausgesetzt.

Zur Erfüllung der vorgeschriebenen 12 SWS ist die Teilnahme an sechs Pflichtveranstaltungen obligatorisch. Es besteht außerdem die Möglichkeit zur Teilnahme an weiteren steuerrechtlichen Vorlesungen an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg und dem Standort Nürnberg.

B. Was wird angeboten?

Die einzelnen Lehrveranstaltungen werden als wöchentliche Vorlesung bzw. als Blockveranstaltung durchgeführt.

I. Pflichtbereich

Im Einzelnen sind folgende Veranstaltungen zu besuchen:

Bilanzrecht (2 SWS)
Die Veranstaltung zum Bilanzrecht vermittelt die Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB und internationalen Rechnungslegungsstandards in ihren Bezügen zum Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht.

Einführung in das Steuerrecht (2 SWS)
Im Rahmen der Vorlesung werden insbesondere die verfassungs-, verwaltungs- und europarechtlichen Querbezüge dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beziehung zum Zivilrecht, weil das Steuerrecht zwar als Eingriffsrecht zum Öffentlichen Recht gehört, es aber in der Praxis von zivilrechtlich vorgeprägten Lebenssachverhalten ausgeht.

Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)
In der Vorlesung werden ausgehend von der Unterscheidung zwischen Personengesellschaft und Körperschaft die Prinzipien des Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrechts dargestellt. Dabei werden die Querbezüge zum Gesellschaftsrecht besonders betont.

GmbH-Recht (2 SWS)
Gegenstand der Vorlesung sind die Grundzüge des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung einschließlich ihrer wichtigsten Sonder- und Unterformen (namentlich der UG). Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf der Gründung der Gesellschaft, ihrer Organisations- und Kapitalverfassung sowie auf dem gesellschaftsrechtlichen Haftungsregime.

Wirtschaftsstrafrecht (2 SWS)
In der Vorlesung werden Straftaten im Bereich des Wirtschaftslebens (insbesondere solche in, gegen oder aus Unternehmen heraus) behandelt. Aus dem in der Praxis weiten Feld des Wirtschaftsstrafrechts liegt ein klarer Schwerpunkt auf den wirtschaftsrechtlichen Tatbeständen des Strafgesetzbuches (Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten) und den allgemeinen Lehren, sodass enge Bezüge zum Pflichtstoffbereich bestehen.

Internationales Steuerrecht (2 SWS)
Das internationale Steuerrecht behandelt grenzüberschreitende Steuersachverhalte, insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der jeweiligen nationalen Steuergesetze. Eine eigene Kodifizierung des internationalen Steuerrechts existiert nicht. Vielmehr wird auf die entsprechenden Normen in den einschlägigen Gesetzen verwiesen. Im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen sind hierfür auch völkerrechtliche Verträge bzw. Abkommen bestimmend. Insbesondere aufgrund des freien Kapitalverkehrs innerhalb der Europäischen Union sind internationale Bezüge für die Praxis essentiell.

Seminar
Studierende müssen zusätzlich an dem „Seminar zum Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht“ teilnehmen, in dessen Rahmen die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird. Das Seminar wird jeweils im Wintersemester angeboten. Es kann frei gewählt werden, ob die Seminararbeit im Bilanz- oder im Unternehmenssteuerrecht angefertigt wird.

II. Ergänzungsveranstaltungen
Bei Interesse an ergänzenden steuerrechtlichen Vorlesungen besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an den Veranstaltungen von Prof. Dr. Fischer an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg und von Prof. Dr. Ismer in Nürnberg.

C. Wer prüft?

Sprecher: Prof. Dr. Michael Fischer, Lehrstuhl für Steuerrecht
Regelmäßige Prüfer/innen: Prof. Dr. Michael Fischer, Lehrstuhl für Steuerrecht